Hausordnung
Fassung vom 30.09.2026
Hausordnung
Poolhaus / AMBER ROOM – Poolhaus Gastronomie GmbH
Mit dem Betreten des Hauses gilt diese Hausordnung. Das Hausrecht übt das Personal aus; seinen Weisungen ist zu folgen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen werden.
Einlass
- Einlass ab 21 Jahren. Bei Kursen und Privatfeiern ab 18 Jahren; Feiern mit Minderjährigen nur nach vorheriger Absprache mit uns.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz. Wir können einen Ausweis verlangen.
- Sichtlich betrunkenen Gästen können wir den Einlass verweigern und den Ausschank beenden.
Billard und Darts
- Der Billardbereich ist zum Spielen da.
- Keine Jacken, Taschen, Gläser, Speisen oder Getränke auf den Billardtischen. Nicht auf den Tischen sitzen oder sich anlehnen.
- Bei Glasbruch am Tisch wird das Spiel bis zur Reinigung unterbrochen.
- Gutscheine, 10er-Karten und Aktionen bitte vor Spielbeginn vorlegen.
Allgemein
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Rauchen und offenes Feuer sind im ganzen Haus verboten, auch in den Sanitärräumen.
- Bitte gehen Sie mit Einrichtung und Ausstattung sorgfältig um. Schäden sind zu ersetzen.
- Wir behalten uns vor, 200- und 500-Euro-Scheine abzulehnen.
- Für Garderobe und eigene Queues übernehmen wir keine Verwahrung.
- Sonderabsprachen zu Preisen oder Paketen gelten nur, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt sind.
Video und Fotos
- Teile des Hauses sind videoüberwacht; Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen und an den Hinweisschildern.
- Gelegentlich drehen wir kurze Clips für unsere Social-Media-Kanäle. Wenn Sie nicht zu sehen sein möchten, sprechen Sie uns bitte an – wir nehmen Rücksicht.
Vielen Dank und viel Spaß!
Poolhaus Gastronomie GmbH · Faulenstraße 48–52 · 28195 Bremen
Poolhaus Gastronomie GmbH · Faulenstraße 48-52, 28195 Bremen
Geschäftsführer: Daniel Heins
Amtsgericht Bremen HRB 40569 HB · USt-IdNr. DE413006257