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Hausordnung

Fassung vom 30.09.2026

Hausordnung
Poolhaus / AMBER ROOM – Poolhaus Gastronomie GmbH

Mit dem Betreten des Hauses gilt diese Hausordnung. Das Hausrecht übt das Personal aus; seinen Weisungen ist zu folgen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann des Hauses verwiesen werden.

Einlass

  • Einlass ab 21 Jahren. Bei Kursen und Privatfeiern ab 18 Jahren; Feiern mit Minderjährigen nur nach vorheriger Absprache mit uns.
  • Es gilt das Jugendschutzgesetz. Wir können einen Ausweis verlangen.
  • Sichtlich betrunkenen Gästen können wir den Einlass verweigern und den Ausschank beenden.

Billard und Darts

  • Der Billardbereich ist zum Spielen da.
  • Keine Jacken, Taschen, Gläser, Speisen oder Getränke auf den Billardtischen. Nicht auf den Tischen sitzen oder sich anlehnen.
  • Bei Glasbruch am Tisch wird das Spiel bis zur Reinigung unterbrochen.
  • Gutscheine, 10er-Karten und Aktionen bitte vor Spielbeginn vorlegen.

Allgemein

  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  • Rauchen und offenes Feuer sind im ganzen Haus verboten, auch in den Sanitärräumen.
  • Bitte gehen Sie mit Einrichtung und Ausstattung sorgfältig um. Schäden sind zu ersetzen.
  • Wir behalten uns vor, 200- und 500-Euro-Scheine abzulehnen.
  • Für Garderobe und eigene Queues übernehmen wir keine Verwahrung.
  • Sonderabsprachen zu Preisen oder Paketen gelten nur, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt sind.

Video und Fotos

  • Teile des Hauses sind videoüberwacht; Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen und an den Hinweisschildern.
  • Gelegentlich drehen wir kurze Clips für unsere Social-Media-Kanäle. Wenn Sie nicht zu sehen sein möchten, sprechen Sie uns bitte an – wir nehmen Rücksicht.

Vielen Dank und viel Spaß!

Poolhaus Gastronomie GmbH · Faulenstraße 48–52 · 28195 Bremen

Poolhaus Gastronomie GmbH · Faulenstraße 48-52, 28195 Bremen
Geschäftsführer: Daniel Heins
Amtsgericht Bremen HRB 40569 HB · USt-IdNr. DE413006257

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